Bürgerverein

„Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Durchführung von dem Gemeinwesen des Stadtteils dienlichen Aktivitäten“ lautet der entscheidende Satz in der Satzung.  Gemeinnützigkeit und Ehrenamtlichkeit sind beim Bürgerverein selbstverständlich. Ungeschriebenes Gesetz ist, anderen Vereinen in der Gartenstadt keine Konkurrenz zu machen. Vielmehr wird versucht durch Absprachen, etwa bei der Kalendersitzung, oder durch gegenseitige Unterstützung die Vereine in ihrem Anliegen zu stärken.

„Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterstützung von Initiativen und die Durchführung von Veranstaltungen, die sozialen und kulturellen Zwecken in Mannheim – Gartenstadt dienen,“ heißt es weiter in der
Satzung.

 Die neuste Satzung des Bürgervereins aus 2022  erhalten Sie hier